Insolvenzrecht
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern des Unternehmens in der (wirtschaftlichen) Krise und Insolvenz
- Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens mit Erarbeitung von Maßnahmen und Geschäftsführerpflichten, auch bei Feststellung der Insolvenzreife des Unternehmens
- Sanierung des Unternehmens durch Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf (sog. übertragende Sanierung), Sanierungen und Umstrukturierungen des Unternehmens in der Krise unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Probleme mit Erarbeitung eines Maßnahmenplans für die Geschäftsführung
- Insolvenzplanerstellung
- Beratung, Vertretung und Vorbereitung von Verbraucher- und Privatinsolvenzen einschließlich Erstellung von Schuldenbereinigungsplänen
- Führung von und Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern und Banken
- Vertretung von Gläubigerinteressen in der Gläubigerversammlung
- Prozessvertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter, insbesondere in den Fällen von Insolvenzanfechtung, Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung
- Beratung von Gläubigern und Schuldnern zahlungsunfähiger Unternehmen und Erarbeitung von Gegenmaßnahmen zur Minderung des betriebswirtschaftlichen Schadens
- Beratung von Käufern beim Erwerb von Vermögensgegenständen und Rechten von Unternehmen in der Krise
- Beratung bei der Feststellung und Anmeldung von Insolvenzforderungen gegenüber insolventen Unternehmen








